Schulungen

Zum Bedienen eines Hallenkrans, einer Arbeitsbühne, eines Gabelstaplers oder eines Teleskopladers dürfen Unternehmen gemäß DGUV-Vorschriften nur Personen/Kranführer beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in einem Führerschein/Fahrausweis für die entsprechenden Geräte dokumentiert nachweisen können.

Kursgebühren auf Anfrage.

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Industriekranschulung

Theorie

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Kranarten
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
  • Hallenkranarbeiten
  • Anschlagen
  • Abschlusstest

Praxis

  • Einweisung am Hallenkran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Pendelbewegungen
  • Abschlussprüfung

Nach erfolgreicher Teilnahme...

Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars ortsfeste und flurgesteuerte Krane erhält der Teilnehmer einen Kranfahrausweis. Dieser gilt als der geforderte Befähigungsnachweis.

Führerschein für Industriekrananlagen gemäß:

  • DGUV Vorschrift 52
  • DGUV Grundsatz 309-003
  • DGUV Vorschrift 1

Kursdauer: 1 Tag

Arbeitsbühnenschulung

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Funktionsprüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze

Praxis

  • Einweisung an Hubarbeitsbühne / Teleskoplader
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablasses
  • Abschlussprüfung

Schulung für Hubarbeitsbühnen gemäß:

  • DGUV Grundsatz 308-008
  • DGUV Regel 100 - 500 Kap. 2.10
  • DGUV Vorschrift 1
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung

Stufe 2b für Teleskoplader gemäß:

  • DGUV Grundsatz 308-009 (Stufe 1 und 2a vorausgesetzt)
  • DIN EN 280

Schulungsdauer: 1 Tag

Gabelstaplerschulung

Theorie

  • Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
  • Innerbetriebliche Mitverantwortung
  • Fahrerlaubnis
  • Flurförderzeugarten
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Betrieb und Verkehr
  • Lernen von Sicherheitskennzeichnung
  • Der Umgang und das Stapeln von Lasten
  • Standsicherheit
  • Traglastdiagramm
  • Anbaugeräte
  • Abschlusstest

Praxis

  • Einweisung am Gabelstapler
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Fachgerechtes Stillsetzen und Abstellen
  • Praktische Stapel- und Fahrübungen
  • Abschließende praktische Prüfung

Nach erfolgreicher Teilnahme...

Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars Flurförderzeuge erhält der Teilnehmer einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Dieser gilt für alle Frontstapler mit Gabel bis 100 t Traglast jeder Antriebsart und Bauweise.

Führerschein für Flurförderzeuge gemäß:

  • DGUV Vorschrift 68
  • DGUV Grundsatz 308-001 exklusive Anhang 1 - Satz 9 und 10

Kursdauer: 1 Tag

(Grundkurs ohne die Module: Bewegen von Eisenbahnwagons, Personentransport, Wagonverschiebung, Transport feuerflüssiger Massen, Einsatz im Tiefkühlbereich. Siehe auch DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1 Punkt 3, Sondereinsätze.)

Teleskopladerschulung

Allgemeine Qualifizierung Stufe 1

(Grundvoraussetzung für Stufe 2a und 2b)

  • Rechtliche Grundlagen, Regeln der Technik - Unfallursachen
  • Aufbau und Funktion
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Anbaugeräte, Gabel, Schaufel
  • Umsturzgefahren, Sicherheitseinrichtungen
  • Richtige Bedienung, Gefahrenbereiche
  • Umgang mit der Last
  • Wartungsarbeiten, Sicht- und Funktionsprüfung
  • Sondereinsätze
  • Praktische Übungen

Kursdauer: 2 Tage

Zusätzliche Qualifizierung Stufe 2a

(Drehbarer Oberwagen und Kranausrüstung)

  • Aufbau und Funktion
  • Bestimmungsgemäße Verwendung von Teleskopladern mit drehbaren Oberwagen und Kranausrüstung
  • Betrieb allgemein
  • Wartungsarbeiten, Sicht- und Funktionsprüfung
  • Sondereinsätze
  • Praktische Übungen

Kursdauer: 1 Tag

Zusätzliche Qualifizierung Stufe 2b

für Teleskoplader gemäß:

Die Schulung kann nach DGUV G 308-008 als reine Hubarbeitsbühnenschulung (siehe Schulung Hubarbeitsbühnen)  durchgeführt werden.  

  • DGUV Grundsatz 308-009 (Stufe 1 und 2a vorausgesetzt)
  • DIN EN 280

Kursdauer: 1 Tag

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